Rechtsprechung
BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Art 103 Abs 1 GG, § 38 Abs 3 S 3 FamFG, § 65 Abs 2 FamFG
Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung - IWW
Art. 103 Abs. 1 GG, § 65 Abs. 1 FamFG, § 65 Abs. 2 FamFG, § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von vor Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle eingehenden Schriftsätzen in einer Beschwerdesache
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Begründung der Beschwerde, Fehlende Frist zur Beschwerdebegründung, Berücksichtigung von Schriftsätzen, Anspruch auf rechtliches Gehör
- rewis.io
Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung
- ra.de
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von vor Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle eingehenden Schriftsätzen in einer Beschwerdesache
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Frist zur Beschwerdebegründung bestimmt: Auch späte Schriftsätze sind zu berücksichtigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung einer Beschwerdebegründung in Betreuungssachen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berücksichtigung einer Beschwerdebegründung in Betreuungssachen
Verfahrensgang
- AG Schmallenberg, 08.08.2014 - 2 XVII B 347
- LG Arnsberg, 23.09.2014 - 5 T 298/14
- BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1090
- MDR 2015, 1091
- FGPrax 2015, 286
- FamRZ 2015, 1698
- FamRZ 2015, 698
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11
Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im …
Auszug aus BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BGH Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 7 mwN; BVerfG NJW 1983, 2187).Macht das Gericht von der Möglichkeit des § 65 Abs. 2 FamFG, eine Frist zur Begründung der Beschwerde zu bestimmen, keinen Gebrauch, kann der Beschwerdeführer die Beschwerdebegründung bis zum Zeitpunkt des Erlasses der Beschwerdeentscheidung nachreichen (…Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 65 Rn. 7; vgl. auch BGH Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 8).
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
Die Gegenvorstellung kommt als außerordentlicher Rechtsbehelf grundsätzlich nur gegen solche formell rechtskräftigen Entscheidungen in Betracht, die nicht in materielle Rechtskraft erwachsen oder diese herbeiführen und die noch nicht unabänderbar sind (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Gegenvorstellung vgl. BVerfG NJW 2009, 829 Rn. 33). - BGH, 16.11.2011 - XII ZB 6/11
Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im …
Auszug aus BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
Das Beschwerdegericht wird zu prüfen haben, ob das Sachverständigengutachten, auf das bisher die Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen gestützt wird, ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt worden ist und es inhaltlich den Anforderungen entspricht, die der Senat für die Verwertung eines gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich eingeholten Sachverständigengutachtens aus einem anderen Verfahren aufgestellt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2011 - XII ZB 6/11 - FamRZ 2012, 293 Rn. 23). - BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99
Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen …
Auszug aus BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung i.S.v. § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt worden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1685, 1686).
- BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18
Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters: …
Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14, FamRZ 2015, 1698 Rn. 12). - BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?
Als außerordentlicher Rechtsbehelf kommt eine Gegenvorstellung deshalb grundsätzlich nur gegen solche formell rechtskräftigen Entscheidungen in Betracht, die nicht in materielle Rechtskraft erwachsen oder diese zwar herbeiführen, aber nach den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung noch nicht unabänderbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 12;… vgl. auch BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 und BGH Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18 - FamRZ 2018, 1932 Rn. 9). - BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist …
Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14, FamRZ 2015, 1698 Rn. 12;… BVerfG, NJW 2009, 829 Rn. 36). - BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17
Erlass einer nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung mit der Übergabe des von …
Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung i.S.v. § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 8 mwN). - OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15
Unzulässige Anhörungsrüge - Nicht erfüllte Begründungsanforderung
a) Ob das Schreiben vom 17.12.2015 zeitlich vor dem Erlass der Beschwerdeentscheidung, das heißt vor dem Zeitpunkt der Übergabe des unterschriebenen Beschlusses an die Geschäftsstelle am 21.12.2015 (§ 69 Abs. 3 i. V. m. § 38 Abs. 3 Satz 3FamFG), bei Gericht eingegangen war und daher bei der Entscheidung hätte berücksichtigt werden müssen (vgl. BGH FGPrax 2015, 286/287), kann dahinstehen und bedarf daher keiner Aufklärung.